GARANTIE

Wir gratulieren Ihnen zu Ihrer treffenden Wahl und danken Ihnen für den Kauf von Produkten aus unserem Angebot an Ferien- und Ganzjahreshäusern.

Die Holzhäuser von Woodenoffice werden nach hohen Qualitätsstandards hergestellt. Es ist jedoch zu bedenken, dass Holz als Material biologischen Ursprungs über spezifische Eigenschaften wie die Fähigkeit zum Schrumpfen, Quellen und Verziehen verfügt. Wir verhindern diese Prozesse bereits beim Holzschälen auf optimale Weise und anschließend durch kammergetrocknetes Holz unter kontrollierten Bedingungen, die Verarbeitung auf modernen Produktionslinien sowie das Auftragen von schützenden Beschichtungen, die das Holz vor den Einflüssen der Witterung und holzzerstörender Organismen schützen.

Die Verantwortung der Garantie beginnt mit dem Tag der endgültigen Übernahme der Investition durch den Investor und endet 60 Monate nach diesem Datum. Wenn die Garantiebedingungen des Herstellers von Materialien und Geräten eine längere Garantiezeit vorsehen als die vom Auftragnehmer gewährte Garantie, gilt die Garantie für den Zeitraum der Herstellergarantie.

Reklamationen können telefonisch, per E-Mail oder per Post eingereicht werden. In der Korrespondenz müssen genaue und gut lesbare persönliche und Adressdaten angegeben werden.

Von der Garantie ausgeschlossen sind::

  • Eigenschaften von Holz als Naturmaterial.

  • Holzelemente mit herausfallenden Ästen, die die Stabilität des Hauses nicht gefährden.

  • Unterschiede in den Holztönen entstehen durch Variationen in der Holzstruktur, die jedoch keinen Einfluss auf die Haltbarkeit des Holzes haben.

  • Holzelemente mit kleinen Rissen/Lücken (durch Austrocknung), die nicht durchdringen und die Struktur des Hauses nicht beeinträchtigen..

  • Leicht verdrehte (verformte) Holzelemente, die dennoch montiert werden können

  • Elemente des Hauses, die auf ihrer Oberfläche einige ungeschliffene Bereiche, Farbunterschiede, Harzaustritte und kleine Mängel aufweisen können.

  • Reklamationen, die aufgrund eines unsachgemäß vorbereiteten Untergrunds (Ausführung des Fundaments) entstanden sind.

  • Reklamationen, die sich aus eigeninitiativen Änderungen am Haus ergeben, wie beispielsweise Änderungen an der Form von Holzelementen und Türen / Fenstern aufgrund unsachgemäßer Holzverarbeitung, zu festes Befestigen der verbindenden Leisten usw.

  • Reklamationen, die mit Änderungen in der Konstruktion des Hauses zusammenhängen, wie dem Einbau von Elementen, die die Beweglichkeit des Holzes verhindern.
  • Reklamationen, die aufgrund mangelnder Verwendung von Holzschutzmitteln entstanden sind.

  • Reklamationen, die sich aus der Garantie ergeben, werden im Rahmen des Austauschs fehlerhaften Materials berücksichtigt.

  • Wenn das Haus vom Kunden gestrichen oder veredelt wurde – gilt als anerkannt, dass Mängel, die zum Zeitpunkt dieser Arbeiten sichtbar waren, akzeptiert wurden und nicht Gegenstand von Reklamationen sein können.

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